- Förster bzw. Försterin in privaten Forstbetrieben oder Gemeinden, im Landesforstdienst oder bei den Bundesforsten
- Anwendung des Fachwissens im eigenen Forstbetrieb oder als Kleinwaldbesitzer/-in
- Forstwirtschaftliche Ziviltechniker/-in und Führung eines forsttechnischen Büros
- Lehr- und Versuchswesen
- Wildbach- und Lawinenverbauung
- Forstberater/-in in den Landwirtschaftskammern
- Holzeinkauf und Holzhandel
- Natur- und Umweltschutz
- Landschaftsplanung und Nationalparks
- Wildökologie
Berechtigungen:
- Ablegung der Staatsprüfung für den Försterdienst nach zweijähriger Berufspraxis
- Ersatz der Jagdprüfung, Forstfacharbeiter- und Unternehmerprüfung
- EU-Anerkennung gemäß Richtlinie 95/43/EG vom 20. Juli 1995
- Studienberechtigung an Universitäten, Fachhochschulen und Akademien
- Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung (www.gewerbeordnung.at)
- Titel Ing. nach 3-jähriger praktischer Tätigkeit beantragbar und durch kommissionelle Prüfung zu erwerben
Nach einer langjährigen Beobachtung gehen 50 Prozent der Absolvent/-innen in den Förster- und Försterinnenberuf. Ein Viertel schließt ein weiterführendes Studium ab, und das restliche Viertel arbeitet im elterlichen Betrieb oder schlägt eine andere Berufslaufbahn ein.