Das Pflichtpraktikum für den 3-jährigen Aufbaulehrgang ist in 2 Abschnitte gegliedert:
Zumindest ein Praktikum sollte unter der Aufsicht eines "leitenden Forstorgans" und im Inland in einem Forstbetrieb, einer forstlichen Institution oder Dienststelle u.ä. durchgeführt werden. Für interessierte Schülerinnen und Schüler, die ein Praktikum im Ausland absolvieren möchten, bietet sich das Praktikum nach dem II. Jahrgang an.
Abschnitt I: | 4 Wochen zwischen I. und II. Jahrgang | siehe Downloadbereich |
Abschnitt II: | 4 Wochen zwischen II. und III. Jahrgang | siehe Downloadbereich |
Veröffentlicht am 20.07.2017